Raumplanung

Öffentlicher Gestaltungsplan Schönau, Wetzikon

Die asa AG erarbeitet für die Stadt Wetzikon den öffentlichen Gestaltungsplan Schönau. Das denkmalgeschützte Spinnereiensemble Schönau aus dem 19. Jahrhundert liegt idyllisch am zum Schönauweiher gestauten Aabach. Die Fabrikgebäude sind seit der Stilllegung teilweise als Arbeits- und Wohnraum vermietet, teilweise ungenutzt. Auf dem Areal befinden sich verschiedene geschützte Naturobjekte und das Schönau-Areal ist ein wichtiger Naherholungsraum im ringsherum bebauten Siedlungsgebiet.

Eine 2013 erteilte Baubewilligung für Neubauten auf dem Areal wurde vom Bundesgericht aufgehoben. 2015 wurde das Schönau-Areal aufgrund einer von der Gemeindeversammlung angenommenen Initiative mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Das Areal ist jedoch weiterhin als Bauland eingezont und es besteht ein grosses Potential zur Nachverdichtung.

Die komplexe Aufgabe der asa AG war es im Spannungsfeld zwischen allen Anliegen hinsichtlich Natur- und Gewässerschutz, Denkmalschutz, Zugänglichkeit und Nutzung für die Öffentlichkeit sowie den Interessen der Grundeigentümer an einer angemessenen Erneuerung und Nachverdichtung einen öffentlichen Gestaltungsplan zu erarbeiten.

Die asa AG erarbeitete in Koordination mit den kantonalen und kommunalen Behörden, der Grundeigentümerschaft sowie Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros einen ausgewogenen Vorschlag, der den divergierenden Ansprüchen gerecht wird und eine Weiterentwicklung unter Wahrung der bestehenden Qualitäten ermöglicht.

In einem separaten Verfahren wurde zudem eine Vorlage für die Gewässerraum-Festlegung im Abschnitt Schönau erarbeitet. Die zwei separaten Verfahren wurden koordiniert durchgeführt und inhaltlich aufeinander abgestimmt. Der Öffentliche Gestaltungsplan und die Gewässerraumvorlage wurden 2018 bzw. 2019 öffentlich aufgelegt und insgesamt dreimal durch die kantonalen Behörden vorgeprüft. Im Jahr 2022 wurde der Öffentliche Gestaltungsplan vom Stadtrat Wetzikon zur Festsetzung ans Parlament überwiesen.