Verkehrsplanung

Hindernisfreie Bushaltestellen in Wetzikon

Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes verlangt, dass bestehende Bushaltestellen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr spätestens bis Ende 2023 behindertengerecht sein müssen. Die asa AG überprüfte deshalb im Auftrag der Stadt Wetzikon sämtliche Bushaltestellen auf dem Stadtgebiet auf ihre Behindertengerechtigkeit.

Auf die Erhebung wesentlicher Infrastrukturkriterien im Rahmen einer ausführlichen Bestandesaufnahme folgte für jede Haltekante einzeln die Beurteilung der Benutzbarkeit für Gehbehinderte. Für die Priorisierung des Handlungsbedarfs diente die Analyse weiterer Themen zum Busbetrieb und zum Haltestellenumfeld. Auch betriebliche Anforderungen von Seiten Busbetreiber sowie der Sanierungshorizont der Strassen wurden berücksichtigt. All diese Informationen sind pro Haltestelle auf einem Inventarblatt festgehalten.

Für die Umsetzungsplanung folgte bei den Bushaltestellen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Wetzikon nach der Evaluation erster Lösungsansätze die Einteilung der Haltestellen in die zwei Kategorien „Punktuelle Massnahmen“ und „Machbarkeitstudie“. Bei den punktuellen Massnahmen sind aus Gründen der Verhältnismässigkeit nur kleinere, punktuelle Massnahmen vorgesehen, die jedoch ohne grosse Interventionen am Bestand deutliche Verbesserungen zu Gunsten der Hindernisfreiheit erzielen. Bei Haltestellen mit grossem Handlungsbedarf bezüglich der Hindernisfreiheit und/oder die schon länger nicht mehr umgebaut wurden, wurde eine Machbarkeitsstudie mit weiter reichenden Massnahmen erstellt. Diese können entweder im Rahmen einer geplanten Sanierung, mit Synergie zu einem Drittprojekt (z.B. Spitalumbau) oder unabhängig vorangetrieben werden.